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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Kameramanns Johannes Laidler für die Zusammenarbeit mit Johannes Laidler

 

1. Allgemeines

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Kameramann Johannes Laidler (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) abgeschlossen werden.

 

1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den Auftragnehmer unverbindlich, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

1.3 Mit der Beauftragung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber gelten diese AGB als angenommen.

 

2. Vertragsabschluss

 

2.1 Der Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung per E-Mail. Ein Angebot des Auftragnehmers gilt als angenommen, wenn der Auftraggeber dieses schriftlich per E-Mail bestätigt oder eine Bestellung ebenfalls schriftlich per E-Mail abgibt.

 

2.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, wobei die Schriftform durch E-Mail-Kommunikation als gewahrt gilt.

 

3. Leistungsschutzrechte

 

3.1 Sofern nicht anders vereinbart, behält sich der Auftragnehmer sämtliche Rechte an den von ihm erstellten Filmaufnahmen, Videos und anderen kreativen Arbeiten vor, einschließlich aller Leistungsschutzrechte nach dem Urheberrechtsgesetz.

 

3.2 Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Materialien für den vertraglich vereinbarten Zweck. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder Bearbeitung, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

 

3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Aufnahmen für eigene Werbezwecke zu verwenden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

 

4. Stornierungsbedingungen

 

4.1 Eine Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber ist grundsätzlich nur vor Beginn der Dreharbeiten möglich und muss schriftlich per E-Mail erfolgen.

 

4.2 Bei einer Stornierung bis zu 30 Tage vor dem vereinbarten Leistungsdatum werden dem Auftraggeber 50 % des vereinbarten Honorars, bzw. der vereinbarten Technikmiete in Rechnung gestellt.

 

4.3 Bei einer Stornierung bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungsdatum werden dem Auftraggeber 75 % des vereinbarten Honorars, bzw. der vereinbarten Technikmiete in Rechnung gestellt.

 

4.4 Bei einer Stornierung zwischen 13 und 7 Tagen vor dem Leistungsdatum werden 90 % des vereinbarten Honorars, bzw. der vereinbarten Technikmiete fällig.

 

4.5 Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Leistungsdatum werden 100 % des vereinbarten Honorars, bzw. der vereinbarten Technikmiete in Rechnung gestellt.

 

4.6 Im Falle einer Stornierung am Tag der Leistungserbringung oder bei Nichterscheinen des Auftraggebers wird das volle Honorar, bzw. die vereinbarten Technikmiete in voller Höhe in Rechnung gestellt.

 

4.7 Stornierungen von Leistungen Dritter, die im Auftrag des Auftraggebers gebucht wurden (z.B. Technikverleih, Schauspieler, externe Dienstleister, Versicherungskosten), sind nicht kostenfrei möglich. Der Auftraggeber trägt die vollen Kosten, die dem Auftragnehmer durch die Stornierung entstehen. Diese Kosten werden dem Auftraggeber entsprechend nachgewiesen und in Rechnung gestellt.

 

5. Zahlungsmodalitäten

 

5.1 Die Vergütung für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt auf Basis des schriftlich bestätigten Angebots. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

5.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind 50 % des vereinbarten Honorars als Anzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss fällig. Der Restbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Leistungserbringung und nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.

 

5.3 Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

 

5.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von Gegenansprüchen zurückzuhalten oder mit solchen aufzurechnen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

 

6. Eigentumsvorbehalt

 

6.1 Die gelieferten Leistungen und Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers.

 

6.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Werke weiterzuverkaufen, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen, solange sie im Eigentum des Auftragnehmers stehen.

 

7. Datenschutz und Verschwiegenheit

 

7.1 Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung und unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

 

7.2 Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen, Daten und Inhalte des Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Vertrages erforderlich oder der Auftraggeber hat einer Weitergabe ausdrücklich zugestimmt.

 

7.3 Diese Verschwiegenheitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

 

8. Haftung und Gewährleistung

 

8.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

8.2 Die Haftung ist in jedem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

8.3 Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich nach Erhalt der Leistungen schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer wird berechtigte Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigen.

 

9. Schlussbestimmungen

 

9.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz des Auftragnehmers.

 

 

Stand:  11/2022